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AKTUELLES

Die Förderung von Existenzgründungen wurde neu ausgestaltet; seit August 2006 steht der sog. Gründungszuschuss zur Verfügung, der künftig die "Ich-AG" und das Überbrückungsgeld ersetzt

Die Förderung über den neuen Gründungszuschuss soll insgesamt höchstens 15 Monate laufen; danach müssen die Gründer/innen auf eigenen Füßen stehen.

Existenzg
ründer/innen erhalten künftig in der ersten Phase nach der Gründung neun Monate lang einen Zusschuss in Höhe ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes und zusätzlich zur sozialen Absicherung eine Pauschale in Höhe von 300.- €.

In der zweiten Förderphase kann für die Dauer von sechs Monaten die Pauschale für die soziale Absicherung in Höhe von 300.- € gezaht werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische AKtivität dargelegt wird.

Gefördert werden künftig nur diejenigen, die tatsächlich arbeitslos sind (der Mitnahmeeffekt bei direkten Übergängen von Beschäftigungsverhältnissen in die selbständige Erwerbstätigkeit soll vermieden werden), wobei ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens drei Monaten Voraussetzung ist.

Grundlage für die Förderung ist auch künftig ein Tragfähigkeitsgutachten einer fachkundigen Stelle.
Die Gründer/innen müssen außerdem ihre persönliche und fachliche Eignung darlegen. Bei begründeten Zweifeln an Kenntnissen oder Fähigkeiten kann die Arbeitsagentur die Teilnahme an Maßnahmen zur Eigungsfeststellung oder zur Vorbereitung von Existenzgründungen verlangen.

Es werden nur Gründungen gefördert, die im Haupterwerb erfolgen. Eine hauptberufliche Tätigkeit liegt vor, wenn sie in zeitlich höherem Umfang ausgeübt wird als die Summe der Nebentätigkeiten.

Im Gegensatz zur Ich-AG begründet der neue Gründungszuschuss keine besondere Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es gelten hier die allgemeinen Regeln für Selbständige.

In der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt es für Bezieher/innen des Gründungszuschusses bei den bisherigen Konditionen, d.h. die Mindestbemessungsgrundlage liegt beim Bezug des Gründungszuschusses - wie bereits bei der Ich-AG - bei monatlich 1.225.- €.

Der Gründungszuschuss selbst ist steuerfrei.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bisherige Voraussetzungen des Existenzgründungszuschusses (Ich-AG):

Grundsätzliche Voraussetzung des Existenzgründungszuschusses war, dass durch Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit die eigene Arbeitslosigkeit beendet wird.

Die Tätigkeit ist hauptberuflich,

- wenn sie mindestens 15 Stunden die Woche und
- mehr als nur kurzzeitig ausgeübt wird und
- nicht andere abhängige oder selbständige Nebentätigkeiten sowie Zeiten einer Ausbildung, Schulausbildung
oder eines Studiums in der Summe in zeitlich höherem Umfang ausgeübt werden.

Gefördert wurde, wer in einem engen zeitlichen Zusammenhang vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld) bezogen hat oder als Arbeitnehmer in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach SGB III beschäftigt gewesen ist.
Als Entgeltersatzleistung in diesem Sinn zählt nicht das Arbeitslosengeld II. Bezieher von Arbeitslosengeld II können keinen Existenzgründungszuschuss beantragen; sie können aber für maximal zwei Jahre u.U. ein Einstiegsgeld erhalten.

Weitere Voraussetzung des Existenzgründungszuschusses war, dass den zuständigen Agenturen für Arbeit vor Bewilligung die Stellungnahme (sog. Tragfähigkeitsbescheinigung) einer fachkundigen Stelle vorgelegt wurde.
Fachkundige Stellen sind z.B. Industrie- und Handelskammern, Fachverbände und Kreditinstitute.

Diese zusätzliche Voraussetzung sollte zum einen das Risiko, dass Existenzgründer/innen mit ihrer Ich-AG scheitern, mindern und zum anderen Missbrauchsfällen vorbeugen.

Nähere Erläuterungen zur Ich-AG stellt u.a. das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit unter dem Stichwort Existenzgründer zur Verfügung. Informationen erteilt auch die zuständige Agentur für Arbeit.

Heft 5 (2004) der Zeitschrift für Tagesmütter und -väter (ZeT) beschäftigt sich mit dem "Unternehmen Tagespflege" und enthält in diesem Zusammenhang einen recht interessanten Artikel zur "Tagesmutter-Ich-AG".

Das Instrument des Existenzgründungszuschusses lief nach derzeitiger Gesetzeslage zum 30.06.2006 aus.

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