Adresse email info
S p e z i a l g e b i e tKindertagespflege
AKTUELLES

Keine Gebühren für Führungszeugnisse in der Kindertagespflege und der Vollzeitpflege

Die Frage, ob für die nach § 72 a SGB VIII erforderlichen Führungszeugnisse Gebühren anfallen, ist nun geklärt.
Das Bundesministerium der Justiz hat mit Beteiligung des Generalbundesanwaltes (Dienststelle Bundeszentralregister) geklärt, dass im Bereich der Kindertagespflege und der Vollzeitpflege keine Gebühren für die Erteilung der Pflegeerlaubnisse erhoben werden.

In dem entsprechenden Schreiben (vom 22.11.2006 - AZ: II B 3 - 1204/5 - 1Z 4 1630/2006) heißt es: "Zur Prüfung der persönlichen Eignung fordern die für die Erteilung der Erlaubnis zuständigen örtlichen Träger .... die Bewerber sowie den in ihrem Haushalt lebenden Ehe- bzw. Lebenspartner ... zur Vorlage eines Führungszeugnisses ..... auf..... Bei den vorstehend aufgeführten Fällen erscheint es aus Billigkeitsgründen geboten, von der Erhebung der Kosten für ein Führungszeugnis abzusehen. Denn das Wirken von Tagespflegepersonen und Pflegepersonen liegt überwiegend im öffentlichen Interesse. ... Gemäß § 1 Abs. 1 SGB VIII hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Zur Verwirklichung dieses Rechts soll die Jugendhilfe beitragen, zu deren Leistungen .... auch Angebote zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege (§ 23 SGB VIII) sowie .... Hilfe zur Erziehung in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) gehören. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Tätigkeit von Tagespflegepersonen und Pflegepersonen im Hinblick auf eine Gebührenbefreiung unter Billigkeitsgründen der ehrenamtlichen Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Einrichtung gleichzustellen. Die Registerbehörde sieht in diesen Fällen deshalb von der Erhebung der Kosten für die Erteilung eines Führungszeugnisses ab. Dies gilt sowohl für die Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRS) als auch für private Führungszeugnisse".

Der Hessische Landkreistag hat alle Landkreise in Hessen mit Rundschreiben vom 06.12.2006 informiert und gleichzeitig die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass die Schwierigkeiten bei der Gebührenbefreiung nun "hoffentlich der Vergangenheit angehören".

 

zurück