Neue Bewegung in der Steuerfrage ?
Die steuerrechtliche Behandlung in der Kindertagespflege scheint noch nicht endgültig entschieden. In den Finanzministerkonferenzen wurde die steuerrechtliche Behandlung der Einnahmen aus Kindertagespflege (u. a. auf Initiative des Hessischen Finanzministers Weimar) bereits mehrfach behandelt.
Folgende Mitteilung der Frankfurter Rundschau war am 27.09.2007 auf deren Online-Plattform FR-Online zu lesen:
"Kein Kompromiss
Tagesmütter-Besteuerung weiter offen

Berlin (dpa) - Die künftige Steuerbelastung von Tagesmüttern bleibt offen. Pflegeeltern hingegen können bei Vollzeitbetreuung der Kinder mit steuerlichen Verbesserungen rechnen. Über ein entsprechendes Lösungspaket wollen die Finanzminister der Länder an diesem Donnerstag in Berlin abstimmen.
Bei der bisher von 2008 an geplanten stärkeren Besteuerung von Tagesmüttern hingegen zeichnet sich weiter kein Kompromiss ab. Nach wie vor müssten hier unter anderem die Auswirkungen bei Renten und Sozialbeiträgen der Betroffenen beleuchtet werden, verlautete am Mittwoch aus der Finanzministerkonferenz.
Tagesmütter werden privat von den Eltern der betreuten Kinder bezahlt, vom Staat oder von beiden. Die Beihilfen für Tagesmütter, die von Jugendämtern vermittelt werden, sind aber steuerfrei, wenn nicht mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreut werden.
Diese Sonderregelung wurde Ende Mai durch das Finanzministerium auf Bitte der Länder gekippt. Dabei geht es um die Gleichbehandlung der vom Jugendamt vermittelten Betreuerinnen mit den privat engagierten Tagesmüttern. Private Elternbeiträge sind grundsätzlich steuerpflichtig. Kritiker der Pläne befürchten, dass der angestrebte Ausbau der Kinderbetreuung gefährdet sei.
Der Vorschlag für Pflegeeltern sieht nach Angaben des hessischen Finanzministers und Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz, Karlheinz Weimar (CDU), bessere steuerliche Bedingungen vor. Danach sollen Einnahmen in der Vollzeitpflege als steuerfreie Beihilfen behandelt werden, wenn keine Erwerbstätigkeit vorliege. Dies sei erst bei Aufnahme von mehr als sechs Kindern der Fall. Derzeit gilt eine "Fünf-Kinder-Grenze".
Die ursprünglich geplante Regelung, wonach von 2008 an Erwerbstätigkeit dann vorliegt, wenn die im Pflegegeld enthaltenen Erziehungsbeiträge pro Jahr und Pflegehaushalt insgesamt 24000 Euro übersteigen, sei damit vom Tisch. Offen bleibt laut Weimar nun noch der Bereich der Kindertagespflege."
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=1216651
Der Verein KiT e. V. hatte für den 5. Juli 2007 zu einer Demonstration in Berlin aufgerufen.
Die Demo sollte vor dem Roten Rathaus am Neptunbrunnen starten, konnte aber wohl auf Grund der Baustelle nicht wie geplant zum Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führen. Prof. Wiesner kam aber vom Ministerium herüber und nahm die Protestunterschriften entgegen.
Fundstelle: http://www.arbeitskreis-pflegekinder.de/kindertages_akt.html
Der Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindere e. V. hat auf seiner Homepage auch einige Bilder von der Demonstration veröffentlicht.
http://www.arbeitskreis-pflegekinder.de/bilder/TP_DEMO_07/index.htm
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