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S p e z i a l g e b i e tKindertagespflege
AKTUELLES

Bundesverband schreibt offenen Brief an die Bundeskanzlerin

Der Bundesverband für Kindertagespflege hat mit Datum vom 22. November 2007 einen offenen Brief an die Bundeskanzlerin gerichtet und um Aussetzung der angekündigten Besteuerung gebeten. Der Brief wurde u. a. vom Landesverband Kinderbetreuung in Tagespflege Hessen e. V. weitergeleitet. Er hat folgenden Wortlaut:

"Aussetzung der Besteuerung der laufenden Geldleistungen für Tagespflegepersonen nach § 23 SGB VIII

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

wir wenden uns heute mit der Bitte an Sie, eine konkrete und tragbare Entscheidung für die Besteuerung der
öffentlichen Geldleistungen nach § 23 SGB VIII zu finden und zu treffen. Im ganzen Land herrscht eine große
Verunsicherung sowohl bei den öffentlichen Jugendhilfeträgern als auch bei den Tagespflegepersonen.
Die am 16. März 2007 getroffene Entscheidung der zuständigen Vertreter der obersten Finanzbehörden der Länder zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Geldleistungen für Kindertagespflege mag in der Sache richtig begründet sein, entbehrt jedoch jeglicher politischer Abstimmung mit den verschiedenen Fachministerien und Fachverbänden. Sie stellt den durch die Bundesregierung gewollten Ausbau der Kindertagespflege bis 2013 in Frage, da durch diese Entscheidung viele Tagespflegepersonen ab dem Jahr 2008 einen einschneidenden, realen Geldleistungsverlust hinnehmen müssen. Dieses trifft Tagespflegepersonen, die aufgrund ihrer Einkünfte Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Die bis jetzt geführten Diskussionen zeigen, dass ein Ausgleich durch die öffentliche Jugendhilfe nicht in Sicht ist.

Als Bundesverband sind wir der Meinung, dass ein grundsätzlicher Paradigmenwechsel erforderlich ist, um einen Anreiz für die Gewinnung qualifizierter Tagespflegepersonen zu schaffen. Dies kann nur gelingen, wenn sich alle Verantwortlichen an einen Tisch setzen und eine tragfähige Lösung für die Kommunen und für die Tagespflegepersonen ausarbeiten.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

deshalb bitten wir Sie, sich mit den Ministerpräsidenten der Länder auf eine Aussetzung der Versteuerung der
Geldleistungen nach § 23 SGB VIII um ein Jahr zu verständigen. Damit wäre die Möglichkeit geschaffen, um über einen Ausgleich der zusätzlichen Kosten in der Kindertagespflege, zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu verhandeln.

Es ist an der Zeit, für die Weiterentwicklung der Kindertagespflege ein politisches Signal zu setzen, um den Ausbau der Kinderbetreuung, insbesondere durch Kindertagespflegeplätze, sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen".

Der Brief wurde unterzeichnet von der 1. Vorsitzenden Frau Renate Braun-Schmid und von dem Geschäftsführer Herrn Klaus-Dieter Zühlke

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