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AKTUELLES


Die vom Bundesfinanzministerium im Mai 2007 angekündigte Neubewertung der steuerrechtlichen Behandlung wird für ein Jahr verschoben.

Die Länderfinanzminister haben sich bei ihrer Konferenz am 6. Dezember 2007 darauf geeinigt, das Bundesfinanzministerium um einen Aufschub für ein Jahr zu bitten.

Das Bundesfinanzministerium erklärte, es werde dem Wunsch nach dem Moratorium nachkommen.

Der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz, Herr Weimar (Hessen) äußerte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuter, mit Rücksicht auf den angestrebten Ausbau der Kleinkindbetreuung solle bis Mitte des kommenden Jahres eine Lösung gefunden werden, die nicht zu mehr Schwarzarbeit führt.

Damit bleibt es im Jahr 2008 bei der bisherigen steuerrechtlichen Behandlung der Geldleistungen der öffentlichen Jugendhilfeträger.

In einer Arbeitsgruppe mit den Arbeits- und Sozialministern und dem Bund soll in den folgenden Monaten über Ausnahmen bei der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung beraten und außerdem geprüft werden, ob die Betriebsausgabenpauschale weiter angehoben werden kann.

Die ausführliche Meldung der Nachrichtenagentur Reuter steht auf den Seiten des Arbeitskreises zur Förderung von Pflegekindern e. V. zum Download bereit.

Das BMF-Schreiben vom 17.12.2007 (IV C 3 - S 2342/07/0001) finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums. Bitte beachten Sie den letzten Abschnitt dieses Schreibens.

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