Adresse email info
S p e z i a l g e b i e tKindertagespflege
AKTUELLES

Prüfantrag des Bundesrates im Jahressteuergesetz 2008

Der Bundesrat hat im Rahmen des Verfahrens zum Jahressteuergesetz 2008 die Bundesregierung gebeten zu prüfen, auf welche Weise die aus dem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 24. Mai 2007 (IV C 3 - S 2342/07/0001) relsultierende einkommens- und sozialversicherungsrechtliche Problematik für Tagespflegepersonen gelöst werden kann (BT-Drucks. 16/6739, Ziff. 60).
Die Auswirkungen der Neubewertung (Wegfall der Steuerfreiheit der Geldleistungen der Jugendämter) werden in der Begründung kurz, aber prägnannt angeführt.

In der Gegenäußerung hat die Bundesregierung den Vorschlag abgelehnt. Das BMF-Schreiben habe keinen Bezug zum Jahressteuergesetz; die Gesamtproblematik werde auch nicht durch eine Änderung des Einkommenssteuergesetzes zu lösen sein. (BT-Drucks. 16/6739 zu Ziff.60)
Der letzte Punkt darf bezweifelt werden; ansonsten ist die Gegenäußerung im derzeit veröffentlichten Skript leider nicht vollständig lesbar.

Die Ablehnung des Prüfantrags ist allerdings insoweit interessant, als bisher immer geäußert wurde, die Neubewertung der Einnahmen aus Kindertagespflege sei auf Initiative des Bundesrates erfolgt.
In diesem Zusammenhang ist es kaum verständlich, dass nun die Initiative des Bundesrates zur "Schadensbegrenzung" so wenig erfolgversprechend zu sein scheint.

Wird der "schwarze Peter" hier nur immer hin und her geschoben? Wer will denn nun eigentlich was und warum?

Es bleibt spannend - und abzuwarten , ob sich die Angelegenheit doch noch zugunsten der Kindertagespflege lösen wird.

zurück