Arbeits- und Sozialminister der Bundesländer tagten am 15. / 16. November 2007,
Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) der Länder teilt in einer Pressemitteilung mit:
"Am 15. und 16. November trafen sich in Berlin die für Arbeit und Soziales zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Bundesländer zu ihrer jährlichen Konferenz (ASMK). Den Vorsitz hat in diesem Jahr die Berliner Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Dr. Heidi Knake-Werner.
Die Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister haben sich intensiv über aktuelle arbeitsmarkt- und sozialpolitische Themen ausgetauscht und die Berichte über Schwerpunkte und Vorhaben der Bundesministerien für Gesundheit, für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit diskutiert....
Nach einem Erlass des Bundesfinanzministeriums sollen schon ab 1.1.2008 die an Tagespflegepersonen – sog. "Tagesmütter und Tagesväter" – gezahlten Aufwandsentschädigungen als steuerpflichtiges Einkommen gelten. Das hätte gravierende Folgen für die "Tagesmütter" hinsichtlich einer eigenständigen Sozialversicherungspflicht sowie auch für die Höhe der Kosten der kommunalen Jugendämter für derartige Kinderbetreuung. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung der betroffenen Ressorts Finanzen, Arbeit und Soziales sowie Jugend und Familie soll nun eine tragfähige Lösung erarbeiten. Bis mindestens dahin soll der Erlass des BMF verschoben werden, forderte die Konferenz."
Quelle: Landespressestelle Berlin (16.11.2007)
Mit dieser Forderung ist noch nichts entschieden; es bleibt aber zu hoffen, dass sich eine baldige Lösung finden lässt.
Die nächste Finanzminsterkonferenz findet am 6. Dezember 2007 um 11.30 Uhr in Berlin statt.
Aus dem Archiv:
In der Ankündigung der Sitzung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 15./16. November 2007 hieß es:
"Auf Antrag Berlins wird sich die ASMK mit den sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen der ab 01.01.2008 aufgrund eines Erlasses des Bundesfinanzministeriums beabsichtigten Änderung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung der öffentlichen Geldleistungen für Kinder in der Kindertagespflege befassen. Mit dem Erlass würden die laufenden Geldleistungen der Jugendämter für "Tagesmütter" nicht nur steuer-, sondern auch rentenversicherungspflichtig. In vielen Fällen entfiele die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV, sofern das monatliche Einkommen über 400 € liegt. Dies könnte zu erheblich höheren Betreuungskosten für die öffentliche Hand oder zu weniger "Tagesmüttern" führen, da die Tätigkeit dann finanziell kaum noch attraktiv ist. "Tagesmütter" spielen jedoch eine erhebliche Rolle beim vereinbarten Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren bis zum Jahr 2013. Die ASMK setzt sich deshalb für eine Aussetzung des Erlasses ein und schlägt vor, dass sich Bund und Länder an einen Tisch setzen, um gemeinsam einen für alle Beteiligten tragfähigen Lösungsvorschlag zu erarbeiten."
Quelle: Landespressestelle Berlin (07.11.2007)
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